- Offizieller Beitrag
Und Du bist am Samstag zur Besetzung eingeteilt?
Oder wirst Du also Streikbrecher doch nach Flense fahren...
Und Du bist am Samstag zur Besetzung eingeteilt?
Oder wirst Du also Streikbrecher doch nach Flense fahren...
ZitatRund 1000 Studierende - und damit fünfmal mehr als von den Veranstaltern erwartet - der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) haben am Donnerstag Nachmittag gegen das Eckpunkte-Papier zum neuen Hochschulgesetz protestiert. Die Novellierung des Gesetzes, die Wissenschaftsminister Dietrich Austermann anstrebt, soll 2007 in Kraft treten. Unter dem Motto "gegen Studiengebühren, Entdemokratisierung und Landesuni" zogen die Demonstrierenden zu den Parteizentralen von CDU und SPD.
Organisiert wurde die Demonstration von den sogenannten "Uni-Schläfern", die bereits mit der Besetzung des Uni-Hochhauses und der Mensa für Schlagzeilen sorgten. Aus den erwarteten 200 Demonstrierenden wurden schnell mehr, nach der Auftaktkundgebung, auf der unter anderem noch einmal auf die soziale Unverträglichkeit der vorgesehenen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester und Student hingewiesen wurde, zog sich der Lindwurm der Studierenden über die Olshausenstraße, Holtenauer, Bergstraße, Holstenbrücke durch die Holstenstraße.
Aufmerksam gewordene Passanten wurden durch Infozettel auf das Anliegen der Studierenden hingwiesen. Immer wieder schallten Sprechchöre wie "Wir sind hier und wir sind laut, weil man uns die Bildung klaut" oder "Hopp, Hopp, Hopp!Stoppt den Bildunsstopp" durch die Straßen, ehe der Protestzug die Parteizentrale der Mitregierungspartei SPD im Kleinen Kuhberg erreichte. Lautstark wurde dort ebenfalls der Stopp der Novellierung des Hochschulgesetzes gefordert und einige Transparente hinterlassen. Bei klirrender Kälte zog es die Studierenden dann zur CDU-Parteizentrale am Hauptbahnhof, wo ebenfalls eine Kundgebung abgehalten wurde. Am Ende zeigten sich nicht nur die Unischläfer beeindruckt von der Menge der Protestierenden. Schließlich hatten es die Organisatoren geschafft, binnen kürzester Zeit, in der heißen Prüfungsphase und weitestgehend ohne Unterstützung der Uni-Organe eine ebenso eindrucksvolle wie friedfertige Demonstration gegen Studiengebühren auf die Beine zu stellen.
Quelle: http://www.kiel4kiel.de
Weiterführend http://www.bildung-am-abgrund.de/
Verfassungsgericht muss über Studiengebühren entscheiden
Von Jochen Leffers
Nichts als Ärger mit der Campusmaut in Hessen: Politisch ist sie umstritten, juristisch heikel - denn die Landesverfassung schließt "Schulgeld" aus. SPD und Grüne wollen das Gesetz kippen und haben heute eine gemeinsame Verfassungsklage eingereicht.
Wiesbaden - Mehrere unionsgeführte Bundesländer haben das Inkasso bereits gestartet oder führen die Campusmaut dieses Jahr ein. Da wollte Hessen nicht nachstehen und zimmerte ebenfalls eilig ein Gesetz: Ab Herbst sollen die Studenten 500 Euro pro Semester zahlen. Rechtlich ist das allerdings heikel, denn als einziges Bundesland hat Hessen eine Passage zum "Schulgeld" in der Verfassung verankert. SPD und Grüne sehen daher gute Chancen, das umstrittene neue Gesetz zu kippen. Gemeinsam reichten die Oppositionsparteien heute eine Verfassungsklage ein.
Proteste in Hessen: Frankreich in Frankfurt
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Nun muss der Staatsgerichtshof in Wiesbaden entscheiden, ob die Studiengebühren einer juristischen Überprüfung standhalten. Wann darüber verhandelt wird, ist offen - das Gericht konnte noch keinen konkreten Termin nennen. Die Opposition hält das Gesetz für juristisch wie politisch falsch, wie die SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti und die Grünen-Abgeordnete Sarah Sorge bei einer Pressekonferenz erklärten: Deutschland brauche mehr Uni-Absolventen, die Gebühren schreckten aber junge Leute vom Studium ab und benachteiligten zudem Kinder aus armen Familien, AlleinErziehende und Studenten über 45. Beide versprachen, die Studiengebühren im Falle eines Sieges bei der Landtagswahl 2008 wieder abzuschaffen.
"Schulgeld"-Passage wird verschieden ausgelegt
Den Klagetext selbst legten Ypsilanti und Sorge nicht vor. Als Prozessbevollmächtigter erläuterte aber der Hamburger Jura-Professor Arndt Schmehl die Grundlinien der Argumentation. Es geht immer um den Artikel 59 der Landesverfassung (siehe Kasten unten): Demnach ist der Unterricht an öffentlichen Schulen und Hochschulen in Hessen prinzipiell unentgeltlich und die Erhebung von "Schulgeld" nur möglich, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Unterhaltspflichtigen das gestattet.
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Die Landesregierung sieht keine Kollision mit dem Gebührengesetz. Nach ihrer Auffassung reichen die Regelungen, die unter anderem Befreiungen für besonders gute Studenten vorsehen; zudem können Studenten Darlehen zur Finanzierung der Gebühren aufnehmen. Regierungschef Roland Koch und Wissenschaftsminister Udo Corts (beide CDU) hatten zunächst noch höhere Gebühren und schärfere Kreditregelungen vorgesehen, den Gesetzentwurf dann aber leicht abgemildert.
Für Arndt Schmehl ändert das nichts an den verfassungsrechtlichen Bedenken. Für die Rechtfertigung der Abgabenpflicht sei es nicht ausreichend, dass man sich zu ihrer Zahlung auch verschulden könne, sagte der Verfassungs- und Steuerrechtler: "Ein Darlehen ist ein Risikogeschäft", so Schmehl. "Schulgeld" sei nur möglich als sozialer Ausgleich, als ein Beitrag reicherer Bürger zu den Bildungskosten. Die in Hessen gewählte Form treffe jedoch gerade ärmere Schichten und schone die gut Situierten.
In der Klage greift Schmehl auch eine Reihe von einzelner Regelungen auf, darunter die Konditionen für Teilzeitstudenten - de facto ist ein Teilzeitstudium in Hessen momentan nicht mehr möglich, weil das Land diese Möglichkeit im Zuge der Gebühreneinführung auf die Schnelle einfach gekappt hat - aus Sorge vor "Missbrauch" durch Gebührenflüchtlinge, so Wissenschaftsminister Corts.
Parallel sammeln Studenten Unterschriften
Unabhängig von der Verfassungsklage der SPD und Grünen sammeln hessische Studenten derzeit Unterschriften für eine eigene Klage und werden dabei von Gewerkschaften unterstützt. Um ein Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof zu erwirken, brauchen sie exakt 43.308 Unterschriften und haben noch einige Zeit. Die Unterstützer müssen dafür allerdings ein umständliches Verfahren auf sich nehmen und zunächst mit dem Antragsformular zum Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt laufen.
Notwendig ist das für eine juristische Überprüfung des Gesetzes eigentlich nicht: SPD und Grüne haben die schon früh angekündigte Verfassungsklage jetzt tatsächlich eingereicht, der Staatsgerichtshof wird sich mit dem Fall kaum mehr als einmal beschäftigen. Studentenvertreter wollen mit der Unterschriften-Aktion aber auch ein öffentliches Zeichen setzen und die Kommilitonen wachrütteln.
Der Streit um die Landesverfassung erhält durch die Verstrickung der Familie Koch eine besonders pikante Note: Karl-Heinz Koch setzte vor 60 Jahren die Abschaffung von Vorlesungsgebühren durch. 1947 war er Jurastudent und berief sich erfolgreich auf den Artikel 59, den Hessen ein Jahr zuvor mit der Verfassung beschlossen hatte. Heute ist es ausgerechnet sein Sohn Roland Koch, der die Einführung von Studiengebühren energisch vorantreibt.
jol/dpa
Tja, mich treffen die Studiengebühren ab nächstem Semester auch
.
Wir haben zwar eine Boykottaktion in Tübingen (http://www.tuewas.org) , aber es machen höchstwahrscheinlich zu wenige mit...
Ich zahle somit ab dem Sommersemester rund 650 Euro (500 Euro Studiengebühren + Verwaltungskosten). Das ist einfach zum
.
Bei uns werben sie damit, dass es mehr Tutorieren geben soll etc. Kein Wunder, dass manche Tutorien überlaufen sind, wenn alle "Bachelor" Studenten die Pflicht haben, Tutorien zu besuchen. Da muss man sich ja echt nict wundern. Super System...
Die Uni wird ihren Haushalt sanieren und wir dürfen zahlen. Bin gespannt, ob der Boykott noch was bringt...
ZitatAlles anzeigenStudiengebühr in Hessen wackelt
Hessens Landesanwältin: Gesetz ist verfassungswidrigVon Christoph Hickmann
Frankfurt - Der Streit über die Einführung von Studiengebühren in Hessen geht in eine neue Runde. Am Montag begrüßten die Oppositionsfraktionen im Landtag die Stellungnahme der Landesanwältin beim hessischen Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky, die das Gesetz in einer Stellungnahme an das Gerichtspräsidium als verfassungswidrig einstuft. Zudem erklärt sie darin eine von SPD und Grünen beim Staatsgerichtshof eingereichte Normenkontrollklage für "zulässig und begründet" und beantragt, das im Oktober von der CDU-Landtagsmehrheit beschlossene Gesetz für nichtig zu erklären. Es sieht vor, dass Studenten in Hessen von diesem Herbst an mindestens 500 Euro pro Semester zahlen müssen. Die Landesanwältin kann als öffentliche Klägerin selbst Verfahren einleiten und sich in allen Verfahren äußern.
"Über diese Stellungnahme kann die CDU-Landesregierung nicht einfach hinweggehen", sagte Sarah Sorge, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. "Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, den Vollzug des Gesetzes sofort auszusetzen." Michael Siebel (SPD) nannte die Stellungnahme eine "Bestätigung der Position der SPD gegen das Studiengebührengesetz". FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn wies zwar darauf hin, dass über die Verfassungswidrigkeit der Staatsgerichtshof entscheide, sagte aber der Süddeutschen Zeitung: "Die Landesregierung geht ein hohes Risiko ein." So hätte sie es den Hochschulen freistellen sollen, Beiträge zu erheben. Dies habe den Vorteil, "dass sich die konkrete Gegenleistung der Universität prüfen lässt". Eva-Kühne Hörmann, hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, sagte hingegen, sie sei "fest davon überzeugt", dass das Gesetz verfassungsgemäß sei - es enthalte "außerordentlich viele soziale Regelungen".
Sacksofsky, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, bezieht sich auf eine Besonderheit der hessischen Verfassung, derzufolge der Unterricht an den Hochschulen des Landes unentgeltlich sein muss. Gebühren können nach Artikel 59, Absatz 1, nur verlangt werden, wenn es die wirtschaftliche Lage des Hochschülers oder seiner Eltern erlaubt. Die Landesregierung will daher Darlehen mit niedrigen Zinssätzen vergeben und Ausnahmen für wirtschaftlich schwache Studenten zulassen.
Dies genüge nicht, meint Sacksofsky. Studierwillige aus wirtschaftlich schwachen Familien könnten allein durch die Aussicht auf Schulden vom Studium abgehalten werden: "Studiengebühren wären nur zulässig, wenn wirtschaftlich Schwache von der Zahlung von Studiengebühren freigestellt würden." Um allgemeine Gebühren einzuführen, müsse die Landesverfassung geändert werden. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs über die Klage von SPD und Grünen sowie eine parallel laufende Volksklage gegen das Gesetz wird erst in einigen Monaten gerechnet. Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) geht laut einem Sprecher weiter davon aus, dass die Gebühren verfassungsgemäß sind.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.191, Dienstag, den 21. August 2007 , Seite 6